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14.03.2024, 12:36 Uhr
Rederecht der SV in der BVV bei eigenen Anträgen?
Prüfauftrag für ein erweitertes Rederecht der Senior:innenvertretung

Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg Rederecht in der BVV und in Ausschüssen der BVV

Bisher hat die SV ein Rederecht in den Ausschüssen der BVV. Ein Antragsrecht der SV ist in der Geschäftsordnung niedergelegt • BA Tempelhof-Schöneberg

In die BVV wurde von der Fraktion Die Linke ein Prüfauftrag eingebracht, der es der  SV ermöglichen würde eigene Anträge auch in der BVV zu begründen: "Rederecht für die Senioren-Vertretung bei eigenen Initiativen in der BVV" →Drucksache 0975/XXI

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Im Seniorenmitwirkungsgesetz von Berlin (BerlSenG) ist im § 4 festgehalten: "Die Seniorenvertretungen sind berechtigt, ihre Anliegen über die Vorsteherin oder den Vorsteher oder das für Seniorinnen und Senioren zuständige Bezirksamtsmitglied der Bezirksverordnetenversammlung bekannt zu machen und sie oder ihn zu ersuchen, diese auf geeignete Weise in die Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung einzubringen."

Der Passus des BerlSenG wird in den Berliner Bezirken unterschiedlich ausgelegt. In manchen Bezirken wird die Regelung missachtet. Anders im Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Hier ist ein Antragsrecht der SV in der Geschäftsordnung der BVV (§29) abgesichert. Die SV bringt ihre Anträge über den Bezirksverordnetenvorsteher in die BVV ein.

Ein Rederecht in den Ausschüssen der BVV ist ebenfalls im § 4 des BerlSenG festgelegt: "(3) 1. Mitwirkung und Mitarbeit bei allen Themen im Sinne des § 1 durch Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes, …". [Diese Regelung ist nicht widerspruchsfrei, was ebenfalls zu unterschiedlichen Auslegungen in den Bezirken führt.]

Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg wird die Mitwirkung der SV so ausgelegt, dass die SV (mit wenigen Ausnahmen) in allen Ausschüssen vertreten ist und dort mit Rederecht die Interessen der älteren Menschen im Bezirk wahrnehmen kann. Insoweit kann sie folgerichtig auch ihre Anträge in den Fachausschüssen der BVV einbringen und begründen.

→Anträge der SV an die BVV seit 2018

Die unmittelbare Begründung ihrer Anträge in der BVV ist nicht vorgesehen. Dies könnte dann sinnvoll sein, wenn in den Ausschüssen behandelte Anträge der SV nicht über die Beschlussliste einer BVV-Sitzung 'abgesegnet' werden, was der Regelfall ist.

Für den Fall, dass ein Antrag der SV ein eigenständiger Punkt auf der Tagesordnung ist, hat die Fraktion Die Linke einen Antrag formuliert, mit dessen Hilfe ein erweitertes Rederecht der SV geprüft werden soll.

"Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV ersucht das Bezirksamt rechtlich zu prüfen, ob das Rederecht für die Senioren-Vertretung bei eigenen Initiativen für die BVV im Plenum ermöglicht werden kann. Hierzu müsste die Geschäftsordnung entsprechend geändert werden.
Begründung:
Die Senioren-Vertretung im Bezirk ist ein demokratisch gewähltes Gremium, das sich in vielen Belangen der Bezirkspolitik bzgl. Teilhabe u. a. der älteren Generation engagiert. Alle Fraktionen schätzen ihre konstruktive Arbeit. Eine Rederecht für die Seniorenvertretung wäre auch eine Aufwertung ihres ehrenamtlichen Engagements."


Nachtrag  im Mai 2024

Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg Neukölln BVV Bezirksverordnetenversammlung Rederecht
 

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