Die Formulierungen zum Seniorenmitwirkungsgesetz sind eindeutig • Zusammenstellung SV Tempelhof-Schöneberg
Gespräche zwischen Senat, Seniorenorganisationen und Bezirken sind gescheitert. Die Senatsverwaltung will nicht liefern, das Parlament ist gefragt.
→ mehr und die Forderungen der Seniorenorganisationen
Seit Mitte des Jahres 2024 fanden auf Einladung des Staatssekretärs Aziz Bozkurt von SenASGIVA eine Reihe von Gesprächsrunden mit Vertretern anderer Senatsverwaltungen, der Seniorenorganisationen LSV und LSBB und Bezirksstadträten über die Frage statt, wie das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz weiterentwickelt werden könnte.
Es wurde verreinbart, in den Gesprächen das bestehende Gesetz und seine mögliche Weiterentwicklung auf Konsens und Dissens der Beteiligten hin zu untersuchen, um das weitere Verfahren zu entlasten, womöglich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zeitweise herrschte in den Gesprächen eine konstruktive Atmosphäre.
Das Verfahren endete allerdings mit einem einseitigen und unabgestimmten Vorschlag der Senatsverwaltung, der keinerlei substantielle Weiterentwicklung des Gesetzes beinhaltete. Es deuten sich sogar einige Aushöhlungen der Seniorenmitwirkung an.* Das Verfahren ist - gemessen an seinem Anspruch - gescheitert. Die Seniorenorganisationen hatten einige mögliche Weiterentwicklungen angesprochen, die von verschiedenen Seiten und zu früheren Zeiten in den Diskussionsprozess eingebracht wurden:
* Bspw. wird die Geschäftsstelle von LSV und LSBB, die im gültigen Gesetz einen eigenen Absatz beansprucht, zu einem ausschmückenden Wort in einem anderen Absatz. Oder: Eine Abberufung von Senior:innenvertretern war bisher nicht vorgesehen; sie wird mit völlig unbestimmten rechtlichen Formulierungen ("…sollen den Aufgaben des Ehrenamtes Genüge tun können") in das Belieben der zuständigen Bezirksstadträte gestellt. Oder: Die bezirklichen Seniorenvertretungen, die die Basisarbeit der Seniorenvertretung leisten, werden mit keinerlei Aufwertung bedacht.

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