Im Neunten Altenbericht der Bundesregierung wird die Bedeutung der Initiative für ein Berliner Landesgesetz zum § 71 SGB XII explizit in einen Abschnitt hervorgehoben.
Seite 259ff:
10.3.2 Verbindliche Ausführungsgesetze auf Landesebene
Die Bedeutung der Landesebene
…
Aktuelle Entwicklungen: Die Berliner Gesetzesinitiative für ein „Gutes Leben im Alter"
Die bislang konkreteste landespolitische Initiative, „das Dauerthema ,Unverbindlichkeit der Altenhilfe' aufzugreifen und verlässliche Strukturen für die kommunale Altenhilfe zu schaffen" (Klie 2022a), wird derzeit (Sommer 2024) im Bundesland Berlin entwickelt. Der Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und die Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) haben bereits im Jahr 2019 einen Prozess zur Entwicklung eines Vorschlags für ein Landesgesetz zur Ausgestaltung der Altenhilfe angestoßen. Ende 2021 wurde ein Vorschlag für ein Berliner Gesetz „Gutes Leben im Alter" vorgelegt. Seitdem fand ein intensiver Diskussions- und Erarbeitungsprozess statt, in dessen Verlauf der Gesetzesvorschlag ergänzt und aktualisiert wurde. Im April 2023 wurde der Gesetzesvorschlag der Berliner Senatsverwaltung übergeben. Derzeit (Sommer 2024) werden von der Berliner Senatsverwaltung Vorarbeiten geleistet, um auf der Grundlage des Gesetzesvorschlags des Landesseniorenbeirats Berlin einen eigenen Gesetzesentwurf zu entwickeln, der dann in das übliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Der Gesetzesvorschlag zielt im Kern drauf ab, „die Programmatik des 71 SGB XII und der dort vorgesehenen Strukturen und Leistungen im Land Berlin als Pflichtleistungen verbindlich zu regeln" (LSBB 2023: 1). Das Berliner Vorhaben bezieht sich explizit auf die Ausführungen und Empfehlungen des Siebten Altersberichts der Bundesregierung. Erklärtes Ziel ist es, „die in 71 SGB XII niedergelegte Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen" (ebd.: 2).
Der Gesetzesvorschlag folgt einer „konsequent querschnittliche(n) Betrachtungsweise" (Klie 2022a: 55), die die bestehende Versäulung im System überwinden will. Er ist daher als Artikelgesetz konzipiert — also als ein Gesetz, mit dem eine Reihe bestehender Landesgesetze verändert werden, sofern sie für das Leben im Alter und die Umsetzung der Ziele des 71 SGB XII besonders relevant sind. Im Zentrum des Gesetzesvorschlags stehen Änderungen des Berliner Landesgesetzes zur Ausführung des SGB XII. Dabei wird vorgeschlagen, in dieses Landesgesetz einen neuen Paragrafen „Altenhilfe" einzufügen, mit dem die Leistungen des 71 SGB XII konkretisiert werden. Mit dem Vorschlag wird dafür plädiert, die Verortung der Altenhilfe im SGB XII beizubehalten, um auf diese Weise die Letztzuständigkeit der Sozialhilfeträger für ältere Menschen in Notlagen zu gewährleisten (Klie 2022a). Insofern unterscheidet sich der Vorschlag des LSBB von dem in der Fachdiskussion bisweilen formulierten Vorschlag, auf der Bundesebene ein eigenes Sozialgesetzbuch für ältere Menschen (ähnlich dem SGB VIII für die Kinder- und Jugendhilfe) zu entwickeln (siehe Abschnitt 10.3.3).
Zur Konkretisierung des 71 SGB XII sieht der Gesetzesvorschlag zum einen umfangreiche individuelle Anspruchsrechte auf Beratung durch Fachkräfte vor (im Bedarfsfall auch auf aufsuchende Beratung und Sprachmittlung), zum anderen werden eine Reihe von laufenden oder einmaligen Einzelfallleistungen der Altenhilfe definiert. Hierzu gehören unter anderem Hilfen bei einzelnen körperbezogenen Pflegemaßnahmen für Personen mit einer Einstufung unterhalb des Pflegegrades 2, Fuß- und Handpflege, Kosten für einen Hausnotruf, Begleit- und Mobilitätshilfen, technische Ausstattung zur Kommunikation und Information, Kurzfreizeiten, Leistungen zur altersgerechten Wohnraumanpassung und altersbedingte Mehraufwendungen bei Umzügen. Darüber hinaus sollen ehrenamtliche Sozialdienste in den Bezirken aufgebaut werden sowie älteren Menschen in Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege, Migrant*innenselbstorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren der Zugang zu Begegnungsräumen wie Freizeitstätten und Stadtteilzentren ermöglicht werden. Hierzu soll eine verpflichtende Altenhilfeplanung eingerichtet werden, die mit anderen Fachplanungen auf der Bezirksebene (insbesondere der Gesundheits- und Pflegeplanung) abzustimmen ist.
Der Gesetzesvorschlag ist mit recht konkreten Bedarfs- und Kostenkalkulationen und Fachkraftschlüsseln unterlegt. Aufgeführt und quantifiziert werden unter anderem zusätzliche Personalstellen im Bereich der Beratung, zusätzliche Ausgaben für die im Gesetzesentwurf spezifizierten typischen Transferleistungen für einkommensschwache ältere Menschen gemäß 71 SGB XII, Personal- und Mietkosten für neu einzurichtende Begegnungsstätten für ältere Menschen und für Koordinationsstellen, Kosten für mehrsprachige Schulungsmaterialien und Aufwandsentschädigungen für den Ausbau sogenannter ehrenamtlicher Sozialdienste. In den Artikeln des Gesetzesvorschlags sind unter anderem Änderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes, des Gesetzes zur Planung und Finanzierung von Pflegeeinrichtungen sowie des Gesetzes über die Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vorgesehen.
In der Fachdiskussion wird die Berliner Initiative mit großem Interesse beobachtet. Denn im Falle des „Vorreiters" Berlin kommen mehrere Faktoren zusammen, die eine Verwirklichung des Vorhabens realistisch erscheinen lassen: So scheint es in der Berliner Landesregierung und in den Berliner Senatsfraktionen einen parteiübergreifenden Grundkonsens über die Zielsetzung zu geben, die Altenhilfe zu modernisieren. Die Initiative des Berliner Landesseniorenbeirats kann dabei auf den „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik" (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 2013) und dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog (Senatsverwaltung für Integration 2021) aufbauen, in denen ebenfalls eine Ausweitung und Verbesserung der senior*innenpolitischen Maßnahmen angelegt ist. Darüber hinaus wurde bereits bei der Erarbeitung des Gesetzesvorschlags für den Landesseniorenbeirat Berlin ein wissenschaftlich angeleiteter Dialog- und Konsultationsprozess unter Einbeziehung von Expert*innen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt. Eine erfolgreiche Umsetzung der Berliner Initiative für ein Altenhilfestrukturgesetz für das Land Berlin würde entsprechenden Initiativen in anderen Bundesländern sowohl in politischer als auch in fachlicher Hinsicht erheblichen „Rückenwind" geben.

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