
Im Neunten Altenbericht der Bundesregierung wird die Bedeutung der Initiative für ein Berliner Landesgesetz zum § 71 SGB XII explizit in einen Abschnitt hervorgehoben.
Seite 259ff:
10.3.2 Verbindliche Ausführungsgesetze auf Landesebene
Die Bedeutung der Landesebene
…
Aktuelle Entwicklungen: Die Berliner Gesetzesinitiative für ein „Gutes Leben im Alter"
Die bislang konkreteste landespolitische Initiative, „das Dauerthema  ,Unverbindlichkeit der Altenhilfe' aufzugreifen und verlässliche  Strukturen für die kommunale Altenhilfe zu schaffen" (Klie 2022a), wird  derzeit (Sommer 2024) im Bundesland Berlin entwickelt. Der  Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB) und die Landesseniorenvertretung  Berlin (LSV) haben bereits im Jahr 2019 einen Prozess zur Entwicklung  eines Vorschlags für ein Landesgesetz zur Ausgestaltung der Altenhilfe  angestoßen. Ende 2021 wurde ein Vorschlag für ein Berliner Gesetz „Gutes  Leben im Alter" vorgelegt. Seitdem fand ein intensiver Diskussions- und  Erarbeitungsprozess statt, in dessen Verlauf der Gesetzesvorschlag  ergänzt und aktualisiert wurde. Im April 2023 wurde der  Gesetzesvorschlag der Berliner Senatsverwaltung übergeben. Derzeit  (Sommer 2024) werden von der Berliner Senatsverwaltung Vorarbeiten  geleistet, um auf der Grundlage des Gesetzesvorschlags des  Landesseniorenbeirats Berlin einen eigenen Gesetzesentwurf zu  entwickeln, der dann in das übliche Gesetzgebungsverfahren eingebracht  werden soll. Der Gesetzesvorschlag zielt im Kern drauf ab, „die  Programmatik des 71 SGB XII und der dort vorgesehenen Strukturen und  Leistungen im Land Berlin als Pflichtleistungen verbindlich zu regeln"  (LSBB 2023: 1). Das Berliner Vorhaben bezieht sich explizit auf die  Ausführungen und Empfehlungen des Siebten Altersberichts der  Bundesregierung. Erklärtes Ziel ist es, „die in 71 SGB XII niedergelegte  Verantwortung für Bedingungen guten Lebens älterer Menschen auf der  Ebene des Landes Berlin und auf der Bezirksebene einzulösen" (ebd.: 2).
Der Gesetzesvorschlag folgt einer „konsequent querschnittliche(n)  Betrachtungsweise" (Klie 2022a: 55), die die bestehende Versäulung im  System überwinden will. Er ist daher als Artikelgesetz konzipiert — also  als ein Gesetz, mit dem eine Reihe bestehender Landesgesetze verändert  werden, sofern sie für das Leben im Alter und die Umsetzung der Ziele  des 71 SGB XII besonders relevant sind. Im Zentrum des  Gesetzesvorschlags stehen Änderungen des Berliner Landesgesetzes zur  Ausführung des SGB XII. Dabei wird vorgeschlagen, in dieses Landesgesetz  einen neuen Paragrafen „Altenhilfe" einzufügen, mit dem die Leistungen  des 71 SGB XII konkretisiert werden. Mit dem Vorschlag wird dafür  plädiert, die Verortung der Altenhilfe im SGB XII beizubehalten, um auf  diese Weise die Letztzuständigkeit der Sozialhilfeträger für ältere  Menschen in Notlagen zu gewährleisten (Klie 2022a). Insofern  unterscheidet sich der Vorschlag des LSBB von dem in der Fachdiskussion  bisweilen formulierten Vorschlag, auf der Bundesebene ein eigenes  Sozialgesetzbuch für ältere Menschen (ähnlich dem SGB VIII für die  Kinder- und Jugendhilfe) zu entwickeln (siehe Abschnitt 10.3.3).
Zur Konkretisierung des 71 SGB XII sieht der Gesetzesvorschlag zum einen  umfangreiche individuelle Anspruchsrechte auf Beratung durch Fachkräfte  vor (im Bedarfsfall auch auf aufsuchende Beratung und Sprachmittlung),  zum anderen werden eine Reihe von laufenden oder einmaligen  Einzelfallleistungen der Altenhilfe definiert. Hierzu gehören unter  anderem Hilfen bei einzelnen körperbezogenen Pflegemaßnahmen für  Personen mit einer Einstufung unterhalb des Pflegegrades 2, Fuß- und  Handpflege, Kosten für einen Hausnotruf, Begleit- und Mobilitätshilfen,  technische Ausstattung zur Kommunikation und Information,  Kurzfreizeiten, Leistungen zur altersgerechten Wohnraumanpassung und  altersbedingte Mehraufwendungen bei Umzügen. Darüber hinaus sollen  ehrenamtliche Sozialdienste in den Bezirken aufgebaut werden sowie  älteren Menschen in Zusammenarbeit mit der freien Wohlfahrtspflege,  Migrant*innenselbstorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen  Akteuren der Zugang zu Begegnungsräumen wie Freizeitstätten und  Stadtteilzentren ermöglicht werden. Hierzu soll eine verpflichtende  Altenhilfeplanung eingerichtet werden, die mit anderen Fachplanungen auf  der Bezirksebene (insbesondere der Gesundheits- und Pflegeplanung)  abzustimmen ist.
Der Gesetzesvorschlag ist mit recht konkreten Bedarfs- und  Kostenkalkulationen und Fachkraftschlüsseln unterlegt. Aufgeführt und  quantifiziert werden unter anderem zusätzliche Personalstellen im  Bereich der Beratung, zusätzliche Ausgaben für die im Gesetzesentwurf  spezifizierten typischen Transferleistungen für einkommensschwache  ältere Menschen gemäß 71 SGB XII, Personal- und Mietkosten für neu  einzurichtende Begegnungsstätten für ältere Menschen und für  Koordinationsstellen, Kosten für mehrsprachige Schulungsmaterialien und  Aufwandsentschädigungen für den Ausbau sogenannter ehrenamtlicher  Sozialdienste. In den Artikeln des Gesetzesvorschlags sind unter anderem  Änderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes, des Gesetzes zur Planung  und Finanzierung von Pflegeeinrichtungen sowie des Gesetzes über die  Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen  vorgesehen.
In der Fachdiskussion wird die Berliner Initiative mit großem Interesse  beobachtet. Denn im Falle des „Vorreiters" Berlin kommen mehrere  Faktoren zusammen, die eine Verwirklichung des Vorhabens realistisch  erscheinen lassen: So scheint es in der Berliner Landesregierung und in  den Berliner Senatsfraktionen einen parteiübergreifenden Grundkonsens  über die Zielsetzung zu geben, die Altenhilfe zu modernisieren. Die  Initiative des Berliner Landesseniorenbeirats kann dabei auf den  „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik" (Senatsverwaltung für  Gesundheit und Soziales 2013) und dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog  (Senatsverwaltung für Integration 2021) aufbauen, in denen ebenfalls  eine Ausweitung und Verbesserung der senior*innenpolitischen Maßnahmen  angelegt ist. Darüber hinaus wurde bereits bei der Erarbeitung des  Gesetzesvorschlags für den Landesseniorenbeirat Berlin ein  wissenschaftlich angeleiteter Dialog- und Konsultationsprozess unter  Einbeziehung von Expert*innen auf verschiedenen Ebenen durchgeführt.  Eine erfolgreiche Umsetzung der Berliner Initiative für ein  Altenhilfestrukturgesetz für das Land Berlin würde entsprechenden  Initiativen in anderen Bundesländern sowohl in politischer als auch in  fachlicher Hinsicht erheblichen „Rückenwind" geben.
 
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