Die SV Tempelhof-Schöneberg vertritt die Interessen der älteren Menschen im Bezirk • Soll sie in ihren Rechten beschnitten werden und nicht mehr für alle älteren Menschen ab 60 Jahren sprechen?
Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz war das erste Landesgesetz, mit dem Seniorenvertretungen eingerichtet wurden. Nun soll das Gesetz novelliert werden. Von den Koalitionsparteien werden Änderungen angekündigt, die eine deutliche Einschränkung der Vertretung für die älteren Menschen im Bezirk nach sich ziehen würden.
Die aktuelle Broschüre der Senatsverwaltung zum Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz wirbt noch mit dem Slogan "Generation 60+ gestaltet Berlin!" • … ist es damit bald vorbei?
Die Koalition von CDU und SPD hatte sich - im übrigen wie schon der Vorgängersenat - verständigt, das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) weiterzuentwickeln. Grundlage sollte die Evaluation von 2021 sein, in der einige Empfehlungen ausgesprochen wurden.
Die SV hatte die Parteien des Abgeordnetenhauses aufgefordert bei der Novellierung, einige Erleichterungen zur inneren Organionisation und äußeren Repräsentanz der Vertretung zu berücksichtigen - wie etwa die Ermöglichung von Doppelspitzen. Die CDU-Fraktion antwortete der SV mit einer Mail am 25. Juli, in der sie einige Neuregelungen bekanntgab, auf die sie sich mit ihrem Koalitionspartner SPD verständigt hatte.
Die beabsichtigten Neuregelungen betreffen u.a. Geschäftstellen für die bezirklichen SVen, bei denen allerdings nicht spefiziert, was man sich unter dieser Ausstattung vorstellen könne. Ob das eine Weiterentwicklung ist oder nicht, muss sich erst noch erweisen. Vor allem aber sind drei Regelungsbereiche benannt, die aus Sicht der SV Tempelhof-Schöneberg zu einer deutlichen Veränderung der Arbeit der SV führen können: Rechte in der BVV, eine strukturelle Verkleinerung des Landesgremiums LSBB und eine Heraufsetzung der Altersgrenze.
Die drei Bereiche und ihre Regelungen im heutigen BerlSenG.
Die Beschränkung auf zwei Ausschüsse, die in den Augen der Koalitionäre CDU und SPD 'seniorenspezifisch' sind, bedeutet nicht nur eine in Zahlen messbare Beschränkung der Ausschussarbeit der SV - die im Bericht in nahezu allen Ausschüssen der BVV vertreten ist -, sondern sie stellt vor allem eine inhaltliche Beschränkung der Vertretung dar. Im Bereich der Stadtentwicklung ist die Expertise der SV genauso gefragt wie im Verkehr, den Grünflächen, im Gesundheitsbereich und beim Sport. Das Gesetz sprecht nicht umsonst von der Mitwirkung in allen Lebensbereichen.
Die Landesgremien der Senior:innen (LSV und LSBB) sollen in einem Gremium zusammengefasst werden. Soweit ist das nach der Evaluation unstrittig. Die Koalition will das Vertretungsgremium allerdings verkleiner und damit nach Auffassung der Senior:innenvertretung inhaltlich und politisch abwerten.
Von den Koalitionären ist eine Heraufsetzung der Altersgrenze von 60 auf 65 Jahre vorgesehen. Eine Begründung gibt es bisher nicht. Der Vorschlag ist auch deshalb verwunderlich, weil die beiden Seniorenorganisationen der Koalitionsparteien ihre Mitglieder ab 60 in ihre Reihen aufnehmen. Die SPD-Organisation macht das auch dem Namen nach: "AG 60 Plus".
Nahezu ein Drittel der Wähler:innen der Seniorenvertretungen wird von der Wahl ausgeschlossen. Und es sind vor allem diejenigen, die noch am wenigsten von körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen betroffen sind und am stärksten ihre Kraft für die Vertretung einbringen können.
Ein vom Senat in Auftrag gegebenes Gutachten zum Gesetz "Gutes Leben im Alter" zum § 71 SGB XII hat gerade eindrucksvoll daraufhingewiesen, wie wichtig die Vorbereitung auf die Lebenslagen im Alter ist. Es scheint als wollten die Koalitionsfraktionen eine inhaltliche Vertretung der Seniorenvertretung auf die Alten und Schwachen nahelegen.
Die SV Tempelhof-Schöneberg wendet sich entschieden gegen die beabsichtigte Einschränkung der Vertretungsbefugnis für die älteren Menschen im Bezirk.
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