"Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken."
Was im § 71 im Sozialgesetzbuch XII allgemein verständlich formuliert ist, sei im juristischen Sinn unverbindlich. Daraus ließe sich keine staatliche Pflichtaufgabe machen, sagen einige Juristen. Haushaltspolitiker folgen ihnen und verweigern eine auskömmliche Finanzierung der Altenhilfe.
Den Berliner Senior:innenvertretungen und dem Landesseniorenbeirat ist dieser Zustand schon lange ein Dorn im Auge. Deshalb haben sie im April 2023 den Gesetzentwurf "Gutes Leben im Alter" für ein Altenhilfestrukturgesetz in Berlin vorgelegt.
Ein neuer Flyer der SV wirbt für die Gesetzesinitiative. Er steht zum Download bereit oder kann bei der SV bestellt werden: per Mail oder 030 577 128 78 (AB).
→Gesetzentwurf des "Gutes Leben im Alter"
→weitere Informationen zur Initiative
Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege erstellt seit September 2023 einen Newsletter zur Entwicklung eines Berliner Gesetzes zum § 71 SGB XII:
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