Vorbeugung gegen Einsamkeit im Alter - Beratung zu Wohnformen - Infos für Teilhabe - Infrastruktureinrichtungen für ältere Menschen: Das Aufgabenspektrum für die sogenannte Altenhilfe ist vielfältig, aber es gibt keine Standards • SV Tempelhof-Schöneberg, CC BY-SA 4.0
Am 14. April 2023 haben LSBB und LSV einen Entwurf für "Gutes Leben im Alter" vorgelegt. "Altenhilfestrukturgesetz" ist zunächst einmal ein schwerverdauliches Wortungetüm. Und was will uns das Wort sagen, worum geht es dabei? …→mehr
Pressekonferenz des LSBB zur Überreichung des Gesetzentwurfs an die Öffentlichkeit
v.l.n.r. Peter Stawenow, Prof. Dr. Thomas Klie, Eveline Lämmer (Vorsitzende des LSBB), Erwin Bender (Vorsitzender der LSV)
Thomas Klie ist einer der Mitautoren des 7. Altenberichts der Bundesregierung
Im Paragrafen 71 im Sozialgesetzbuch XII ist in verständlicher Weise festgehalten, dass allen älteren Menschen Hilfen zustehen, die ihnen ermöglichen sollen weiterhin am gesellschaftlchen Leben teilzuhaben und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe stärken (→Gesetzestext § 71). Was aber im Alltagsgebrauch von Sprache in der Absicht eindeutig klingt, entpuppt sich als leere Worthülse oder sehr schwammiges und trügerisches Wohlgefühl.
Denn weder sind die im Gesetz zugestandenen Leistungen mit Geld hinterlegt, noch sind die Kommunen personell entsprechend ausgestattet, um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Viele Politiker betrachten den Paragrafen als Kann- und keineswegs als Mussbestimmung. Zudem ist er kaum bekannt.
Die Autor:innen des 7. Altenbericht der Bundesregierung von 2016 hatten deshalb empfohlen, in einem Bundesgesetz die Voraussetzungen für eine einheitliche Umsetzung zu schaffen. Bisher ist nichts geschehen. Aus diesem Grund ist in Berlin auf Landesebene die Initiative entstanden, ein Landesgesetz zu schaffen.
Schon der rot-grün-rote Koalitionsvertrag von 2021 hielt dazu fest: "In einem Dialogprozess mit Seniorengruppen erarbeitet die Koalition ein Altenhilfestrukturgesetz auf Grundlage des § 71 SGB XII." Auch im Entwurf des schwarz-roten Koaltionsvertrages wird daran festgehalten: "Im Dialog mit Seniorengruppen will die Koalition bis Ende der Legislatur ein Altenhilfestrukturgesetz auf Grundlage des § 71 SGB XII erarbeiten".
Ob die Formulierungsänderung von "erarbeitet" hin zu "will erarbeiten" schon eine Abschwächung ist, überlassen wir den Leser:innen.
Als "insbesondere in Betracht" kommende Leistungen listet der § 71 SGB XII eine erstaunliche Reihe von kommunalen Diensten und Leistungen auf, die unabhängig vom Einkommen zu erbingen sind • →der § 71 SGB im Wortlaut
In den Berliner Bezirken gibt es durchaus einige der im § 71 aufgelisteten Leistungen. Allerdings gibt es sie in den Bezirken in jeweils sehr unterschiedlicher Form und in unterschiedlichem Umfang. Ein Mindeststandard ist nirgendwo festgehalten und die Leistungen werden von den Haushältern eher als freiwillige Leistungen behandelt und eben nicht als staatliche Pflichtleistungen der Daseinsfürsorge.
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Seniorenfreizeitstätten, wie sie mit einer Vollzeitstelle und mehreren Ehrenamtler:innen in Tempelhof-Schöneberg in kommunaler Verantwortung betrieben werden, gibt es nicht in jedem Bezirk in Berlin.
Ähnlich verhält es sich mit den anderen im § 71 angesprochenen Leistungen.
Der seit einigen Jahren andauernde Dialogprozess zu einem Berliner Altenhilfestrukturgesetz hat nun ein Stadium erreicht, in dem die Übergabe eines Gesetzentwurfs, an dem die Landesseniorenvertretung und der Landesseniorenbeirat intensiv beteiligt waren, unmittelbar bevorsteht. Noch im April soll die Präsidentin des Abgeordnetenhauses den Entwurf erhalten, damit er über die Senatsverwaltung in den Gesetzgebungsvorgang eingespeist werden kann.
→Gesetzentwurf des "Gutes Leben im Alter"
→Pressemitteilung von LSV und LSBB
→rbb-Bericht zur Pressekonferenz
→nd-aktuell - Altersarmut etwas entgegensetzen
→Twitter Paritätische
weitere Unterlagen:
Thomas Klie 2023. Der Dialogprozess des LSBB zum Altenhilfestrukturgesetz. (→13 Seiten) [Bestandsaufnahme in allen 12 Bezirken, gezielte Workshops in 5 Bezirken]
Thomas Klie 2023. Berliner Gesetz gutes Leben im Alter. Altenhilfestrukturgesetz LSBB Entwurf 2.0. Dialogprozess Fachtag 30. März 2023 (→Foliensatz)
→Foliensatz SV-Tempelhof-Schöneberg Klausurtag Mai 2023
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Die Parteien zur Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 auf die Frage:
Welche konkreten Verbesserungen für Senior:innen strebt Ihre Partei an?
Welche Veränderungen möchte Ihre Partei im Seniorenmitwirkungsgesetz sowie dem Altenhilfestrukturgesetz herbeiführen? →Sonderdruck Im Fokus Magazin der Volkssolidarität
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Rechtsgutachten im Auftrag der BAGSO: →Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII und der rechtliche Rahmen für ihre Weiterentwicklung
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Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit und Pflege erstellt seit September 2023 einen Newsletter zur Entwicklung eines Berliner Gesetzes zum § 71 SGB XII:
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