Informationsflyer in verschiedenen Sprachen auf den →Internetseiten der Senatsverwaltung.
Alles zur Wahl →im Bezirk Tempelhof-Schöneberg.
Wahlberechtigt sind alle in Berlin wohnenden Menschen über 60, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.
Die Briefwahlbeantragung ist bis zum 28. Februar per E-Mail oder Fax auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.
Wer keine Briefwahl beantragt hat, kann seine Stimme in einem Wahllokal seines Bezirkes in der Wahlwoche vom 14.-18 März abgeben (auch wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorhanden ist).

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