Berlin, Tempelhof-Schöneberg
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11.12.2013 Übersicht | Drucken

Senioren fordern Gleichstellung mit Bürgerdeputierten

In den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung wirken neben den Bezirksverordneten auch Bürgerdeputierte und Seniorenvertreter an der Willensbildung des Gremiums mit, und das jeweils auf Grund gesetzlicher Regelungen des Landes Berlin. Bürgerdeputierte sind Personen, die im Auftrag einer Versammlung einer politischen Körperschaft Wünsche und Forderungen überbringen.

Seniorenvertreter haben den Auftrag, die Anliegen der älteren Generation in den Meinungsbildungsprozess der Ausschüsse einzubringen. Trotz absolut vergleichbarer aufgaben stellung gibt es aber einen sehr wesentlichen Unterschie:
Bürgerdeputierte haben Stimmrecht. Seniorenvertreter ist dies verwehrt.

"Unsere Mit glieder können diese Ungleichbehandlung nicht verstehen". betont Manfred Kohler, der Vorsitzende der Seniorenvertretung Tempelhof- Schoeneberg, "sie leisten genauso wie die Bürgerdeputierten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und fühlen sich deshalb herabgesetzt und diskriminiert".
So werde bürgerliches Engagement nicht gefördert, so Kohler weiter, es sei dringend geboten, die Rahmenbedingungen für alle diejenigen, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen, ausgewogen, nachvollziehber und damit für alle zufriedenstellend zu gestalten. Dass die Bürgerdeputierten darüber hinaus auch noch eine Aufwandsentschädigung erhalten, die Seniorenvertreter nicht, vervollständigt diese "Schieflage" nur noch.
Die Seniorenvertretung Tempelhof- Schöneberg richtet deshalb an den Berliner Gesetzgeber den Appell, diesen Missstand alsbald zu beseitige