Berlin, Tempelhof-Schöneberg
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25.09.2014 - Übersicht | Drucken

Die Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg fordert mehr Mitwirkungsrechte

Das bestehende Rederecht der gewählten Seniorinnen und Senioren muss auf Landesebene ergänzt werden durch ein Rederecht der Landesseniorenvertretung im Berliner Abgeordnetenhaus.


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Presseerklärung

Die Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg fordert mehr Mitwirkungsrechte für die Landesseniorenvertretung im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Das nach dem Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz auf Bezirksebene bereits bestehende Rederecht der gewählten Seniorinnen und Senioren bei seniorenrelevanten Themen in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung muss auf Landesebene ergänzt werden durch ein Rederecht der Landesseniorenvertretung in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses.

Nur so kann nach Auffassung des Vorsitzenden der Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg, Manfred Kohler, die häufig von der Berliner Politik zugesicherte Partizipation der Betroffenen durchgängig effektiv realisiert werden. Und ein solcher Dialog erscheint angesichts der alternden Gesellschaft zwingend erforderlich. Denn die infolge der demografischen Veränderung sich abzeichnenden Herausforderungen für die Kommunen wie auch für die Gesellschaft sind gewaltig.

Sie können von staatlicher Seite kaum allein bewältigt werden

Beispielhaft seien nur genannt, die Bereitstellung einer altersgerechten Infrastruktur, altersorientierte Mobilitätsangebote, nahräumliche Versorgung mit Dienstleistungen des täglichen und mittelfristigen Bedarfs, barrierefreie Wohnungen, adäquate medizinische Versorgung, Organisation von Betreuungsleistungen, Einrichtung von Begegnungsangeboten, Förderung von Nachbarschafts- und Selbsthilfe etc. Hinzu kommt, dass in Berlin die Senioren die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe bilden.

Vor diesem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung und der daraus resultierenden Aufgaben ist eine Verstetigung der Bürgerbeteiligung dringend geboten. Ein funktionierender und gesetzlich abgesicherter Dialog zwischen Politik und Betroffenen schafft auch zusätzlich Motivation für mehr Eigeninitiative und Engagement seitens der Bürgerschaft z.B. in Form von selbstorganisierten Wohnprojekten, der Gründung von Bürgerstiftungen oder Genossenschaften.

Diese hier von der Seniorenvertretung in Tempelhof-Schöneberg geforderte verstärkte dialogorientierte Bürgerbeteiligung der durch Seniorenwahlen legitimierten Vertreter auch auf Landesebene kommt durch die Hervorhebung des bürgerschaftlichen Engagements dem Leitbild einer überparteilichen und unabhängigen Interessenvertretung der betoffenen Bürger gemäß der Berliner Charta wesentlich näher als die derzeit praktizierte mehr auf Verbände und Organisationen ausgerichtete Mitwirkung.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Konstruktion der Partizipation in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses bestehen nicht. Die Grenzen der repräsentativen Demokratie sind keineswegs überschritten. Die Form der Mitwirkung durch Rederecht in den Ausschüssen bewegt sich lediglich in der Kategorie des Dialoges in vorbereitenden Gremien. Der ausschließlich den gewählten Abgeordneten vorbehaltene Entscheidungsprozess im Parlaments wird nicht berührt. Die Souveränität des Parlaments bleibt somit unangetastet. Von einer unzulässigen Vermischung verschiedener Systeme kann ernsthaft nicht die Rede sein.

Die bevorstehende Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes wird nach Auffassung von Manfred Kohler auch eine zusätzliche Informations- und Beteiligungspflicht der Verwaltungen fixieren müssen. Partizipation ist ohne rechtzeitige und umfassende Information über anstehende Berichte, Vorhaben, Gesetzesvorlagen etc. nur sehr eingeschränkt möglich. Ein Umstand, unter dem die Arbeit der Seniorenvertretungen derzeit in erheblichem Maße leidet. Deshalb besteht insoweit dringender Handlungsbedarf.

Kontakt: Prof. Dr. Manfred Kohler, Seniorenvertretung Tempelhof-Schöneberg, Tel. 90277 6848 www.seniorenvertretung-tempelhof-schoeneberg.de